Stationäre Wohnstätte für Menschen mit besonderem Hilfebedarf
- Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gem. § 75 Absatz 3 SGB XII
- Unser Managementsystem lehnt sich an die Forderung der Norm
DIN EN ISO 9001: 2008 an
Förderung . Ausgeglichenheit . Lebensfreude!
Wir begnügen uns nicht damit, den Bewohner nur nach
der
vorliegenden Indikation mit den entsprechenden Therapien zu behandeln.
Wir verstehen unser Tätigsein vielmehr als vertrauensvolle Zusammenarbeit
zweier
Partner mit demselben Ziel: Förderung!
Ganzheitliche Medizin bedeutet für uns, jeden Patienten als
unverwechselbares Individuum wahr- und ernst zunehmen.
Sie bedeutet weiter im Rahmen eines ganzheitlichen Therapiekonzeptes sämtliche
Aspekte der Persönlichkeit, des Menschseins in die Behandlung zu
integrieren.



